Anonymes Hinweisgeberportal der AOK Sachsen-Anhalt gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Über dieses Portal können Sie der AOK Sachsen-Anhalt Hinweise aus dem Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes vertraulich und unter Wahrung des Schutzes Ihrer Identität übermitteln. Mit der technischen Umsetzung hat die AOK Sachsen-Anhalt Vispato beauftragt. Die Bearbeitung eingehender Hinweise erfolgt im Zuständigkeitsbereich der eingerichteten internen Meldestelle, welche zur besonderen Vertraulichkeit verpflichtet ist.

Weitere Hinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz und der internen Meldestelle finden Sie im Intranet unter Meine AOK/Regelungen & Richtlinien/Hinweisgeberschutzgesetz.

Achtung: In das Hinweisgeberportal sind keine Sozial- oder Gesundheitsdaten einzugeben. Sollte dies im Rahmen von Beweisen erforderlich sein, werden wir uns über das Portal zum weiteren Verfahren mit Ihnen abstimmen. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich zusätzlich selber schützen
  • Sie lesen vor dem Absenden einer Meldung die im Intranet der AOK Sachsen-Anhalt bereitgestellten Informationen.
  • Sie speichern keine Daten oder Unterlagen zum Hinweis, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, auf dem Gerät, das von der AOK Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.